Schwerpunkte
Über die klassischen Kündigungsschutzfälle, die einen hohen Prozentteil der Gerichtspraxis ausmachen, wie auch die Interessensvertretung des Betriebsrates oder des Arbeitgebers, vollziehen sich alle arbeitsrechtlichen Fragegestaltungen durch die Mandate.
Selbst die Vertretung vor der Hauptfürsorgestelle oder vor der Schlichtungsstelle für Lehrlinge, gehört zu meinen Aufgaben.
Der arbeitsrechtlichen Beratung innerhalb und außerhalb von Prozessen kommt gerade in mittelständischen Betrieben und bei deren Belegschaft eine herausragende Rolle zu, der ich durch meine Vertretung im Arbeitsrecht Rechnung trage.
Ebenso ergeben sich im Rahmen der Strafverteidigung hohe Auslastungsmerkmale meiner Tätigkeit.
Oftmals bin ich als Pflichtverteidiger beigeordnet oder aber für Verkehrsstrafsachen beauftragt worden.
Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts liegt mein Schwerpunkt im Miet- und Wettbewerbsrecht.
Aufgrund einer früheren Tätigkeit beim Landschaftsverband Rheinland kann ich zudem auf Kenntnisse aus dem Verwaltungs- und Sozialrecht zurückgreifen.
Ungeachtet der klassischen anwaltlichen Tätigkeit bin ich Dozent an weiterführenden Schulen und biete insbesondere im arbeitsrechtlichen Bereich Fortbildungsseminare an.
Arbeitsrecht
In diesem Bereich übernehme ich die gerichtliche Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren und biete im Vorfeld auch eine entsprechende Beratung an.
Die Interessensvertretung im Arbeitsrecht bedingt eine ständige Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, da gerade das Arbeitsrecht von einer ständigen Rechtsfortbildung geprägt ist.
Immer wieder muß dabei festgestellt werden, daß viele Fallgestaltungen überhaupt nicht gesetzlich geregelt sind.
Vielfach entspringen die Grundlagen einer betrieblichen Übung oder aber dem eines gewissen Gewohnheitsrechts.
Mitunter wird aber auch mit einem Gleichbehandlungsgrundsatz oder mit dem Günstigkeitsprinzip gearbeitet.
Letztlich ist das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit, nur die Zusammenfassung und der Extrakt aus vielen Nebengesetzen, tariflichen Bestimmungen und die Auswertung sich ständig ändernder Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Hier heißt es, Übersicht zu wahren und diese punktuell zu verarbeiten.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der letzten Jahre, z. B. zum Erfordernis der Abmahnung zeigt, daß auch das Gericht für die arbeitsrechtliche Rechtsprechung immer für Überraschungen gut ist.
Wer die Rechtsprechung nicht sorgsam verfolgt, muß mit unangenehmen Konsequenzen nach Ausspruch einer Kündigung bzw. nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage rechnen.
So bestehen z.B. bereits bei der Abfassung einer "einfachen" Abmahnung hohe Fehlerquellen. Es empfiehlt sich daher schon in diesem Stadium fachkundigen Rat einzuholen. Oftmals wird nämlich vernachlässigt, daß eine "spröde Abmahnung" mehr als einen reinen Zweizeiler verlangt.
Eine Abmahnung muß vielmehr eine eindeutige Hinweis - und Warnfunktion erfüllen, da dem Arbeitnehmer verdeutlicht werden muß, daß bei einem abermaligen Verstoß, unweigerlich die Kündigung durch den Arbeitgeber folgen wird.
Aus Gründen der Beweissicherung und des Dokumentationsinteresses sollte die Abmahnung zudem schriftlich erfolgen.
Als Vorläufer einer verhaltensbedingten Kündigung kommt der Abmahnung zudem eine hohe Beweisfunktion zu. Da die Kündigung nach der Rechtsprechung immer das verhältnismäßig allerletzte Mittel zur Streitbeilegung sein soll, muß zwingend vorher die Abmahnung erfolgt sein.
Ebenso sollte vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses immer von beiden Vertragsparteien - egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - genau überlegt werden, welche Art von Vertragsverhältnis man eingehen möchte.
Gerade im Arbeitsrecht haben sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragstypen herausgebildet, die jeweils gemäß der Interessenslage einer genauen Prüfung unterzogen werden müssen.
So ist beispielsweise in den Medien darauf aufmerksam gemacht, daß sich Regelungslücken im Bereich der sogenannten"Scheinselbständigkeit" oder bei der Frage der ordnungsgemäßen Betriebsnachfolge ergeben haben.
Mietrecht
Meine Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfaßt sowohl das Wohnungsmietrecht, als auch das Gewerbemietrecht.
Schwerpunkt bildet hier die Frage der rechtmäßigen Mieterhöhung, der ordnungsgemäßen Betriebskostenjahresabrechnung oder aber die - im Zusammenhang mit der Räumung - entstehenden Probleme.
Auch die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in "seine Wohnung" und etwaige Ansprüche auf Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten, sind regelmäßig Grundlage von Auseinandersetzungen.
Zugenommen hat ebenfalls die Frage der Verantwortlichkeit für Mietmängel und deren Berechtigung zu einer Mietminderung.
Da sich diese Fallgestaltungen im Rahmen eines dauerhaften Schuldverhältnisses darstellen, ist es besonders wichtig, behutsam an die Angelegenheit heranzugehen, um interessensgerecht gewährleisten zu können, daß dieses dauerhafte Schuldverhältnis auch wieder reparabel ist.