Leistungsspektrum
Als Freiberufler verstehe ich meine Tätigkeit als ureigenste Dienstleistung im Interesse des Mandanten und Auftraggeber.
Diese Aufgabe sieht auch unsere Bundesrechtsanwaltsordnung vor, wonach der Anwalt als"Geschäftsbesorger fremder Interessen" aufzutreten hat.
Ebenso verlangt die Rechtsprechung vom Anwalt auch eine ständige Fort- und Weiterbildung, der ich durch regelmäßige Besuche von entsprechenden Veranstaltungen Rechnung trage.
Bei diesem Grundverständnis des Anwaltsberufs, kann meine berufliche Arbeit in zwei grundsätzlich verschiedene Tätigkeitsbereiche eingeteilt werden.
Einerseits die präventiv/ vorbeugende und außergerichtliche Beratung zur Vermeidung potentieller Streitfälle (z.B.Anfertigung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen), andererseits die klassische Interessensvertretung als Prozeßbevollmächtigter vor Gericht.
Neuerdings fungiere ich ergänzend noch als Schlichter des Bonner Anwaltvereins im neugeschaffenen Schlichtungsverfahren (ähnlich dem Verfahren beim Schiedsmann).
Der Anwalt als Berater
Rechtsberatung ist die außergerichtliche Interessensvertretung meiner Kanzlei.
Die Beratertätigkeit umfaßt dabei sowohl die konkrete Fallgestaltung, als auch die vorausschauende Planung zur Vermeidung eines neuen Streitfalles.
Insbesondere im Arbeitsrecht bin ich deswegen dazu übergegangen, sogenannte Beratungsverträge anzubieten, die gewährleisten, daß umfassend alle arbeitsrechtlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Probleme erfaßt werden können.
Beratung im beruflichen und privaten Bereich ist aber auch erforderlich und geboten, um Streitpotentiale zu vermeiden und möglichst frühzeitig aufkeimende Konflikte zu minimieren. Dabei kann die beratene Tätigkeit oftmals bereits Ihr Bewenden darin finden, daß ein Abschlußschreiben - als Zusammenfassung der Erstberatung - an den Mandanten zur Information übersandt wird.
Dieses stellt den klassischen Fall der Erstberatung dar.
Die Erstbesprechung mit der Maßgabe, auf ein Schreiben zu antworten und insoweit die Kontaktaufnahme mit dem Gegner zu suchen, ist als sogenannte Geschäftstätigkeit, ebenfalls ein Bereich der beratenen Tätigkeit.
In der Regel stellt dieses erste Anschreiben, zugleich auch den Schriftsatz dar, der dann unweigerlich in eine gerichtliche Auseinandersetzung übergeht.
Forensische Tätigkeit
Die forensische Tätigkeit, also das Auftreten des Anwalts als Interessensvertreter des Mandanten vor Gericht, ist selbstverständlich der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit, wo von den "Früchten" einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung und Aufbereitung profitiert wird.
Dabei hängt in der Regel nicht alles Entscheidungserhebliche von der konkreten Aufbereitung des Sachverhaltes ab, sondern oftmals ist es das rein taktische Vorgehen, um der Beweislastverteilung im Zivilprozeß Rechnung zu tragen.
Hierbei sind ständige Absprachen mit der Mandantschaft erforderlich, wobei grundsätzlich vorauszusetzen ist, daß das jeweils "Optimale" aus dem Sachverhalt herausgeholt werden soll.
Gleichwohl ist nicht jedes Verfahren gefeit vor Überraschungen, oder vor aktuellen gerichtlichen Entscheidungen, die eine rechtlich anderslautende Entscheidung des Streitfalles ermöglichen kann.
So schließt sich der Kreislauf des aufbereiteten Sachverhaltes, der mich dazu veranlaßt hat, eindeutige Tätigkeits- und Schwerpunktgebiete für meine Kanzlei anzubieten.